Belehrung Klassenstufe 11 – Schuljahr 2026/27
Präsentationstage Komplexe Leistung – Krankheitsfall
- Jeder Schüler informiert selbst die Schule (bei Volljährigkeit) oder lässt durch seine Erziehungsberechtigten der Schule mitteilen, wenn er aufgrund von Krankheit seine eigene Präsentation nicht halten kann.
- Die Information erfolgt spätestens am Tag der Präsentation bis 07.30 Uhr im Sekretariat unter Angabe des Grundes (per E-Mail oder telefonisch).
- Aufgrund der Prüfungssituation der Komplexen Leistung ist eine Bestätigung durch eine ärztliche Einrichtung am selben Tag einzuholen und als Original im Sekretariat oder als Anhang per E-Mail (Oberstufenberater (OSB) + betreuenden Fachlehrer) einzureichen.
- Ebenfalls am gleichen Tag sind als Original im Sekretariat oder als Anhang per E-Mail (Oberstufenberater (OSB) + betreuenden Fachlehrer) sämtliche Unterlagen bzw. Medien (z. B. Powerpoint-Präsentationen, Handout o. ä.), die für die Präsentation geplant waren, einzureichen.
- Wird die Präsentation aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat, nicht erbracht, wird diese entsprechend der allgemeinen „Belehrung Sekundarstufe II“ mit 0 Punkten bewertet. Hierzu zählt auch eine nicht fristgemäße Abmeldung (siehe Punkt 2 oben).
- Eine Präsentation, die aus haltbaren Gründen nicht gehalten werden kann, wird zu Beginn des Kurshalbjahres 12.1 vor einer Fachkommission bestehend aus betreuendem Fachlehrer und Schulleitung nachgeholt. Der Termin wird zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
Belehrung Sekundarstufe II – Schuljahr 2026/27
- Der Schüler informiert selbst die Schule (bei Volljährigkeit) oder lässt durch seine Erziehungsberechtigten der Schule mitteilen, wenn er aufgrund von Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen dem Unterricht fernbleiben muss.
- Die Information erfolgt am 1. Fehltag bis 07.30 Uhr im Sekretariat unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer (per E-Mail oder telefonisch).
- Eine schriftliche Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten bzw. bei Volljährigkeit durch den Schüler oder durch eine ärztliche Einrichtung ist spätestens am 3. Fehltag als Original im Sekretariat oder als Anhang per E-Mail (Oberstufenberater (OSB) + Tutor) nachzureichen.
- In besonderen Ausnahmefällen (z.B. Vorstellungstermine, Fahrschulprüfung etc.) kann die Beurlaubung vom Schulbesuch beantragt werden.
- Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher unter Angabe des Grundes beim OSB/Tutor schriftlich vorliegen.
- Werden Leistungen aus Gründen, die der Schüler zu vertreten hat nicht erbracht, werden diese mit 0 Punkten bewertet.
- Versäumt der Schüler eine Klausur aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, entscheidet der Fachlehrer, ob sie nachzuholen ist.
- Zum Nachschreiben werden generell die nächstliegenden Termine genutzt. Es erfolgt eine Absprache mit dem Fachlehrer/OSB.
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Verordnung des SMK über den Besuch öffentlicher Schulen im Freistaat Sachsen (SBO) geltende Fassung
SOGYA geltende Fassung
SL-Brief Ausstellen von Ärztlichen Attesten auf Anforderung von Schulen vom 8.11.2023

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