Voraussetzungen für die Aufnahme
In Sachsen ist der Wechsel zum Gymnasium nach der vierjährigen Grundschule oder von der Mittelschule nach Klasse 5 oder 6 möglich, wenn eine entsprechende Bildungsempfehlung ausgestellt wird. Diese wird in Klasse 4 erteilt, wenn: der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note „ausreichend“ oder schlechter benotet wurde und das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Ein Wechsel von der Mittelschule nach Abschluss der Klassenstufe 7, 8 oder 9 in die nächsthöhere Klassenstufe des Gymnasiums erfolgt nur auf Antrag der Eltern und wenn sowohl der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis der zuletzt besuchten Klassenstufe als auch der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,0 ist und das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers, die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seine bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums in vollem Umfang entsprechen wird. Nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Mittelschule wird ein Schüler in die Klassenstufe 10 des Gymnasiums aufgenommen, wenn sowohl der Durchschnitt der in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 erreichten Noten als auch der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist und er die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses bestanden hat. Bei der Erteilung einer Bildungsempfehlung wird auch das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers berücksichtigt. Das selbständige Lernen sollte Freude bereiten. Schüler der Klassenstufe 4, 5 und 6 können auch ohne Bildungsempfehlung zum Gymnasium wechseln, wenn sie Aufnahmeprüfungen mit zentral gestellten Aufgaben bestehen.
Bildungsinhalte
Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine vertiefte allgemeine Bildung, die für ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird; es schafft auch Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule. Der Unterricht erfordert von den Schülern geistige Belastbarkeit und Konzentrationsfähigkeit sowie die Fähigkeit zum Erfassen größerer theoretischer Zusammenhänge und ein hohes Abstraktionsvermögen. Die Schüler sollen in einer sozialen Gemeinschaft kooperativ arbeiten, logisch-kritisch Denken und sich sprachlich präzise ausdrücken können, Freude am Problemlösen entwickeln und ihre Aufgeschlossenheit im musischen und künstlerischen Bereich ausformen. Stundentafel Die jeweils aktuellen Stundentafeln sind unter www.sachsen-macht-schule.de veröffentlicht.
Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 – 10)
Der Unterricht umfasst 32 – 35 Wochenstunden in Deutsch und Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften, gesellschaftswissenschaftlichen Fächern, Kunst, Musik und Sport. Bezogen auf das etwa 40 Wochen umfassende Schuljahr enthalten die Lehrpläne inhaltliche Vorgaben für 25 Wochen: Wissen, Kompetenzen (Lern- und Arbeitstechniken bzw. -methoden, aber auch Sozialkompetenz) und Richtlinien für die Orientierung der Schüler auf Grundwerte der Gesellschaft. Zwei Wochen sind für Wahlthemen vorgesehen, zwei Wochen findet der Unterricht fächerverbindend statt (mehrere Fächer der Klassenstufen behandeln ein Thema). Darüber hinaus steht folglich Zeit für die Festigung sowie die Kontrolle des Lernfortschritts zur Verfügung. Die Klassenstufen 5 und 6 haben orientierende Funktion. Die Stundentafel beinhaltet zwei Stunden Förderunterricht, die wir für differenzierte Angebote nutzen. Erste Fremdsprache ist Englisch. Ab Klasse 6 beginnt der Unterricht in der zweiten Fremdsprache. Wir bieten seit der Einführung neuer Lehrpläne im Schuljahr 2004/05 Französisch, Spanisch und Latein und seit dem Schuljahr 2010/11 Russisch als 2. Fremdsprache an. Dabei müssen wir in den Sprachgruppen jeweils 16 Schüler zusammenfassen und die Gesamtzahl der Sprachgruppen darf die Klassenzahl der Jahrgangsstufe nicht überschreiten. In den Klassenstufen 8 – 10 nehmen alle Schüler am drei Wochenstunden umfassenden Unterricht in einem Profil teil. Wir bieten das sprachliche, das naturwissenschaftliche und das künstlerische Profil an. Profilgruppen können auch hier nur eingerichtet werden, wenn mindestens 16 Schüler sich für dieses Profil entscheiden. Mit erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10, für den die landeseinheitlich gestalteten „Besonderen Leistungsfeststellungen“ in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch berücksichtigt werden, erwirbt jeder Schüler einen mittleren Bildungsabschluss und die Berechtigung für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe.
Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11/12)
Voraussetzung für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe ist der erfolgreiche Abschluss der Klassenstufe 10. An die Stelle des Unterrichts im Klassenverband tritt ein System von Leistungs- und Grundkursen, die aus drei Aufgabenfeldern gewählt werden können: sprachlich-literarisch-künstlerische Fächer, Gesellschaftswissenschaften, mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Fächer. Darüber hinaus sind Sport und Religion oder Ethik belegpflichtig. Der Schüler belegt in den beiden zusammen gehörenden Jahrgangsstufen unter Beachtung der Regelungen der geltenden „SOGYA“ und „VwV“ zwei Leistungskursfächer sowie Pflicht- und Wahlgrundkurse. Die beiden Leistungskursfächer sind grundsätzlich auch Fächer für die schriftlichen Abiturprüfungen, zu denen je nach Wahl der Leistungskurse ein drittes schriftliches und zwei mündliche Prüfungsfächer hinzukommen. Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit einer Punkte-Skala bewertet, wobei maximal 15 Punkte (=1+) erteilt werden können. Unterschiedlich gewichtet, entsprechend der festgelegten Einbringungspflicht, fließen die Punkte aus Leistungskursen, Grundkursen und Abiturprüfungen in das Gesamtergebnis ein. Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt die Schüler zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch Broschüre „Das Abitur am allgemeinbildenden Gymnasium – Ausgabe 2020„).