Die öffentlichen Schulen in Sachsen haben einen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen. Die Schüler und Erziehungsberechtigten tragen zur Erfüllung dieses Auftrages bei. Die Schul- und Hausordnung basiert auf dem vom Sächsischen Landtag verabschiedeten Schulgesetz in seiner aktuellen Fassung und regelt das Zusammenleben an unserer Schule.

1 Allgemeines

1.1 Schulbesuch

Alle Schüler sind zum pünktlichen und regelmäßigen Besuch des Unterrichtes und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule verpflichtet.

Beurlaubungen und Freistellungen können auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag nur im Rahmen der Schulbesuchsverordnung gewährt werden.

Alle Schüler tragen saubere Kleidung und Schuhe, die Beschädigungen der Fußböden und der Einrichtungen ausschließen. Kleidung, Anstecker und Taschen, die mit Aufschriften versehen sind, welche den in der Schule zu vermittelnden Wertorientierungen widersprechen, dürfen nicht getragen werden.

In Krankheitsfällen soll der Klassenlehrer/Tutor unverzüglich (über das Schulsekretariat bis spätestens 8.00 Uhr am ersten Fehltag) informiert werden. Spätestens am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung der/des Erziehungsberechtigten vorliegen. Schüler der gymnasialen Oberstufe zeigen den Fachlehrern, bei denen sie Unterricht versäumt haben, die schriftliche Entschuldigung vor der Abgabe beim Tutor.

Arztbesuche sind nur in Ausnahmefällen (Unfall, plötzliche ernsthafte Erkrankung, Facharztbesuch) während der Unterrichtszeit gestattet.

1.2 Unfallmeldungen

Schülerunfälle, die sich während des Unterrichtes oder auf dem Schulweg ereignen und in deren Folge ein Arzt aufgesucht wird, sind spätestens am folgenden Tag zu melden. Das Ausfüllen der Unfallanzeige ist Aufgabe des Fachlehrers oder Klassenleiters. Die Erziehungsberechtigten werden an der Unfallmeldung beteiligt.

2 Hausordnung

Die Hausordnung umfasst den gesamten Schulbereich, also Schulgebäude und Schulgelände, und gilt für alle schulischen Veranstaltungen außerhalb dieser Bereiche (z. B. Sportunterricht sowie Unter-richtsgänge).

Schüler dürfen den Schulbereich während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht verlassen (die Schule hat Fürsorge- und Aufsichtspflicht).

Ein Verlassen ist für folgende Ausnahmefälle gestattet:

  • Schüler der Sekundarstufe II in Freistunden und den Pausen
  • Schüler, denen ein genehmigter Antrag auf Freistellung, z. B. für einen Arztbesuch vorliegt.

Bei Nichteinhaltung kann der Versicherungsschutz erlöschen.

2.1 Weisungen

Den Weisungen der Lehrkräfte und des technischen Personals ist von allen Schülern Folge zu leisten. Die Schüler unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer bei der Durchführung ihrer Aufgaben.

2.2 Pausenordnung

In den kleinen Pausen wechseln die Klassen zügig und rücksichtsvoll die Fach- bzw. Unterrichtsräume. Zu Beginn der Unterrichtsstunde sind alle Schüler im Klassenzimmer und für den Unterricht bereit. Erscheint der Fachlehrer nicht spätestens 5 Minuten nach Stundenbeginn, so benachrichtigt ein vom Klassensprecher beauftragter Schüler die Schulleitung über das Schulsekretariat. Bis zum Eintreffen eines Lehrers führt der Klassensprecher die Aufsicht.

In den Hofpausen verlassen alle Schüler die Unterrichtsräume und Flure und halten sich auf den festgelegten Freiflächen im Schulgelände auf. Bei Schlechtwetter kann die Hofpause abgesagt und der Aufenthalt im Gebäude angeordnet werden.

Für Freistunden sowie die Zeit vor und nach dem Unterricht stehen den Schülern die einzelnen Foyers im Neubau oder die Arbeitsplätze in den Fluren vor den Kursräumen im Altbau zur Verfügung.

Im gesamten Schulbereich und für alle Veranstaltungen gilt Rauchverbot.

Durch die Benutzung der Tischtennisplatten darf der Unterricht nicht gestört werden.

2.3 Pflege des Schuleigentums

Außenanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Materialien der Schule sind pfleglich zu behandeln. Schäden und Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Klassenlehrer, Hausmeister oder dem Sekretariat zu melden. Jede Klasse sorgt beim Betreten und Verlassen der Unterrichtsräume für Ordnung.

Für Schäden kann der Verursacher zur Verantwortung gezogen werden.

Schulbücher werden den Schülern unentgeltlich zur Nutzung überlassen. Sie sind mit einem Schutzumschlag zu versehen. Eintragungen und Unterstreichungen dürfen nicht vorgenommen werden. Bei Verlust oder Beschädigung sind die Wiederbeschaffungskosten vom Schüler zu tragen.

2.4 Verhalten in Fachräumen

In den Fachunterrichtsräumen und der Sporthalle gelten zusätzlich gesonderte Verhaltensmaßregeln, über die individuell belehrt wird.

Die Fachunterrichtsräume und die Aula dürfen nur nach Genehmigung durch den Fachlehrer betreten werden. Während der Unterrichtszeit sind alle Außentüren geschlossen zu halten.

2.5 Nutzung der Sportanlagen

Über die vom Eigentümer der sportlichen Anlagen erlassene Nutzungsordnung werden die Schüler durch die Sportlehrer regelmäßig zu Beginn der Freiluftsaison belehrt.

2.6 Sprechzeiten des Sekretariats

Alle Schüler halten sich an die durch Aushang bekannt gegebenen Sprechzeiten (mit Ausnahme von dringenden Angelegenheiten).

3 Gesundheitsschutz, Ordnung und Sicherheit

3.1 Gesundheitsschutz

Der Besitz von Suchtmitteln ist gesetzlich verboten. Im gesamten Schulbereich ist der Genuss von Alkohol nicht erlaubt. Dies gilt auch für den Platz vor der Aula und ebenso vor und nach dem Unterricht.

Die Benutzung der Snack- und Getränkeautomaten darf nicht am pünktlichen Beginn des Unterrichts hindern. In den kleinen Pausen können diese Automaten nicht genutzt werden, wenn die Wege zu weit sind (Altbau).  Diese Getränke dürfen nicht mit in die Klassenräume genommen werden, sondern sind im Foyer zu trinken. Abfälle und Plastikbecher sind in den dafür vorgesehenen Mülleimern zu entsorgen.

3.2 Ordnung und Sicherheit

Im Schulgelände – Einmündung Schlossstraße bzw. ab Einfahrt Schulparkplatz Fischerstraße – haben Fahrzeugführer und Benutzer von Fahrrädern besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen und Schrittgeschwindigkeit einzuhalten. Fahrräder und Mopeds sind gesichert an den dafür zugewiesenen Plätzen im Schulgelände (nicht vor der Aula) abzustellen. Fahrräder werden auf dem Schulgelände geschoben. Beim Verlassen des eingezäunten Fahrradabstellbereiches ist dieser zu schließen.

Schülern ist es nicht gestattet, ihre Autos im Schulgelände abzustellen (Ausnahmegenehmigungen erteilt der Schulleiter). Für Diebstähle und Beschädigung übernimmt die Schule keine Haftung. Diebstähle und Beschädigungen sind bei der Polizei anzuzeigen und im Sekretariat  zu melden.

Die Schultüren sind von Lehrkräften und Schülern außerhalb der durch Lehrkräfte abgesicherten Zeit vor dem Unterricht und in den Pausen geschlossen zu halten.

Es ist nicht gestattet, auf den Fensterbrettern oder den Heizkörpern zu sitzen. Spiele und sonstige Handlungen, die zu Schäden bei Personen oder Sachen führen können, sind zu unterlassen.

Kaugummikauen im Unterricht ist untersagt.

Oberbekleidung ist an den Garderobenhaken vor den Unterrichtsräumen anzuhängen, wobei alle Wertgegenstände in den Unterrichtsraum mitgenommen bzw. im Schließfach verwahrt werden. Verstöße gegen diese Festlegungen können zum Haftungsausschluss bzw. zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen.

Mieter von Schließfächern für Helme, Musikinstrumente u. Ä. sind für den ausgehändigten Schlüssel verantwortlich und bei Verlust schadenersatzpflichtig. Das Schließfach ist sauber zu halten, Beschädigungen sind zu melden. Moped-/ Motorradhelme und Schutzbekleidung sind an der Garderobe aufzubewahren. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.

3.3 Elektronische Geräte

Elektronische Geräte (wie Handy, Smartphone, Tablet, Kamera usw.) sind im Unterrichtsraum grundsätzlich ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren und dürfen im Speiseraum nicht genutzt werden.

Schüler, die gegen diese Anweisung verstoßen, werden einmal aktenkundig verwarnt und bei Wiederholung der Schulleitung gemeldet. Bei wiederholter Missachtung der Regel wird das elektronische Gerät eingezogen und den Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Die Nutzung eines elektronischen Gerätes während einer Leistungsüberprüfung kann als Betrugsversuch gewertet werden.

Moderne Medien bedingen den Gebrauch von verschiedenen Datenträgern in der Schule. In diesem Zusammenhang sind die Verbreitung von Jugend gefährdenden, Gewalt verherrlichenden und extremistischen Dateien sowie der Missbrauch des Internets verboten. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.

4 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung werden mit pädagogischen Erziehungsmaßnahmen und in besonders schweren Fällen mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.

5 Bekanntmachung

Zu Schuljahresbeginn und auf Anweisung des Schulleiters wird die Schulordnung mit den Schülern erörtert. Die Schulordnung ist auf der Homepage der Schule und im Schulgebäude veröffentlicht.

6 Inkrafttreten

Diese Schul- und Hausordnung ist durch die Schulkonferenz beschlossen und gilt ab 01.08.2018.

 Schulleiter Herr Nowack

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