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Impfangebot für Schülerinnen und Schüler

erstellt am: Samstag, 11 September, 2021

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie wissen, haben wir in der 1. Unterrichtswoche die Anzahl der impfwilligen Schüler an unserer Schule anonym erfasst und an das LaSub, Standort Leipzig gemeldet.

Aus der freiwilligen Bereitschaftserklärung Ihres Kindes entsteht keine Pflicht zur Impfung.

Am Freitag wurde unserer Schule mitgeteilt, dass der 1. Impftermin zur freiwilligen Schutzimpfung gegen das Coronavirus für Mittwoch, den 15.09.21, 12:20 Uhr in der Torgauer Wasserturmhalle geplant ist. Der 2. notwendige Impftermin ist für Mittwoch, den 13.10.21 geplant. Für diesen Impftermin ist noch keine Zeit bekannt.

Die Impfung soll mit mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna erfolgen.

Die an der Impfung interessierten Schüler müssen zum Impftermin folgende Unterlagen mitbringen:

  1. Impfpass (soweit vorhanden)
  2. ein Ausweisdokument oder die Krankenversicherungskarte,
  3. das ausgefüllte und unterschriebene Aufklärungsblatt,
  4. die ausgefüllte Anamnese samt unterschriebener Einwilligungserklärung.

Aufklärungsblatt, Anamnesebogen und Einwilligungserklärung können Sie sich herunterladen oder Ihre Kinder können diese Papiere am Dienstag auch im Sekretariat erhalten.

Für Schülerinnen und Schüler, die ein Angebot zur Impfung annehmen möchten, gelten hinsichtlich der Einwilligung und Begleitung die gleichen Regelungen wie in den Impfzentren:

  • Bei 12 bis 15-Jährigen ist neben einer Einwilligung durch beide Sorgeberechtigten die Anwesenheit mindestens eines Sorgeberechtigten bei der Impfung erforderlich.
  • Bei Schülern ab 16 Jahren reicht die Einwilligung von einem Sorgeberechtigten, die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten bei der Impfung ist nicht erforderlich.
  • Volljährige Schüler unterschreiben ihre Einwilligungserklärung selbst.

Bei der Impfung in der Wasserturmhalle sind von den Begleitpersonen die Regeln zum Betreten des Gebäudes zu beachten.

Wir werden am Impftag (Mittwoch) alle impfwilligen Schüler in der Aula der Schule versammeln und die Kinder und Jugendlichen durch Lehrer zur Wasserturmhalle begleiten und dort beaufsichtigen. Für die Impfzeit werden diese Schüler vom Unterricht befreit. Alle unter 16-Jährigen können von den Eltern nach der Impfung nach Hause begleitet werden. Alle anderen Schüler kehren zurück zur Schule und der Unterricht wird nach Stunden- und Vertretungsplan fortgesetzt.

Mit freundlichem Gruß

Nowack

 

Schulleiterbrief

erstellt am: Donnerstag, 2 September, 2021

Jeder Weg hat einen Anfang,
nicht jeder Weg hat ein Ende
und nicht jeder Anfang führt zu einem Weg.

Sprichwort der Inuit

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

am Montag, dem 06. September 2021 beginnt das neue Schuljahr. Alle Schüler treffen sich auf dem Schulhof und die Klassenleiter- oder Tutorenstunde beginnt für alle 8:00 Uhr (1. Block) im Klassenzimmer.
Ich hoffe, alle Schüler hatten erlebnisreiche und erholsame Ferien, alle Eltern einen schönen Urlaub und jeder konnte ein sehr aufregendes und aufreibendes Schuljahr 2020/21 hinter sich lassen.

Auch zu Beginn des neuen Schuljahres wird uns das Corona-Virus weiterhin begleiten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass wir in den ersten beiden Schulwochen alle Schüler dreimal testen und im Schulgebäude immer eine Mund-und Nasenbedeckung durch Schüler und Lehrer zu tragen ist. Gleichzeitig ist das Ruhen der Schulbesuchspflicht, die Eltern in Anspruch nehmen konnten, um Kinder vom Präsenzunterricht zu befreien, aufgehoben. Freistellungsgründe werden allein durch die Schulbesuchsverordnung geregelt, eine Freistellung benötigt einen Antrag, der vom Klassenleiter/Tutor oder Schulleiter genehmigt werden kann, oder ein ärztliches Attest.

Die Corona-Selbsttests werden jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag in der 1. Unterrichtsstunde durchgeführt, Abweichungen von dieser Regel werden auf dem Vertretungsplan rechtzeitig bekannt gegeben. Durch die Mund- und Nasenbedeckung und die Tests soll die Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt oder verhindert werden. Am ersten Schultag werden die Klassenleiter und Tutoren Ihre Kinder auch fragen, ob sie geimpft oder von Corona genesen sind. Sollten ihre Kinder Impfunterlagen (Impfausweis, ärztliche Bescheinigung usw.) besitzen, dann geben Sie bitte diese Unterlagen in Kopie mit in die Schule, dies würde uns die Datenerfassung für ca. 700 Schüler sehr erleichtern.
Für die Testung ist auch in diesem Schuljahr eine neue Einwilligungserklärung nötig, die Sie bitte als Sorgeberechtigte ausfüllen und unterschreiben. Volljährige Schüler können dies gern selbst übernehmen. Diese Erklärung ist hier verlinkt. Bitte geben Sie diese Einwilligungserklärung Ihrem Kind am Montag mit in die Schule. Sollte Ihr Kind durch uns nicht getestet werden, nicht genesen oder nicht geimpft sein, können wir Ihr Kind im Präsenzunterricht nicht beschulen.

Die Klassenleiter und Tutoren werden bei allen Kindern über 12 Jahren eine freiwillige Impfbereitschaft abfragen. Die so entstandene und anonyme Gesamtzahl der Impfwilligen an der Schule werde ich an das Landesamt für Schule und Bildung melden. Geplant ist, diesen Personen ein freiwilliges und kostenloses Impfangebot an der Schule zu unterbreiten. Sollte diese Impfung durchgeführt werden, setzte ich Sie rechtzeitig über deren Ablauf, Bedingungen und Durchführung in Kenntnis. Bitte besprechen Sie diesen Sachverhalt mit Ihren Kindern, damit wir eine möglichst belastbare Zahl erhalten.
Als Schule freuen wir uns sehr über die Rückkehr der Schüler. Weiterhin hoffen wir, dass so lange wie nur möglich in Präsenz unterrichtet werden kann. Wir wünschen Ihnen und Euch Gesundheit, einen problemfreien Schulstart und ein erfolgreiches Schuljahr.

Mit freundlichem Gruß

Nowack

Schulleiterbrief

erstellt am: Dienstag, 1 Juni, 2021

Optimismus ist der Glaube,
der zum Erfolg führt,
Nichts kann ohne Hoffnung und Vertrauen
getan werden.

Helen Keller (amerikanische Autorin)

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler, sehr geehrte Lehrer,

der Freistaat Sachsen hat eine neue Corona-Schutzverordnung, die am Montag dem 31.05.21 in Kraft trat, beschlossen. Sollte ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den Inzidenzwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschreiten, dann können die Schulen in diesem Bereich am übernächsten Tag die zeitgleiche Präsenzbeschulung ohne zahlenmäßige Begrenzung für Schüler durchführen. Dabei hat die Absicherung der Abiturprüfungen oberste Priorität. Der Präsenzunterricht ist schrittweise unter Berücksichtigung der personellen und räumlichen Situation einzuführen.

Für das Johann-Walter-Gymnasium kehren nach der Präsenzbeschulung der 11. und 12. Klassen und dem Wechselunterricht der Schüler der 5. bis 10. Klassen nun alle Schüler der Sekundarstufe I in den Präsenzunterricht zurück. Diese vollständige Rückkehr der Schüler der 5. bis 10. Klassen werden wir ab Montag, dem 07. Juni 21 (alle Schüler, A-Woche) durchsetzen.  
Dabei bleibt die zweimalige Testpflicht pro Woche für Schüler und Lehrer bestehen. Wir werden diese Tests jeweils am Montag und am Mittwoch durchführen. Alle anderen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen (gründliches Händewaschen, Hand- und Flächendesinfektion, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, im Schulgebäude und im Außenbereich – wenn der Abstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann) bleiben erhalten.
Auch die Regelungen zur Schulbesuchspflicht, mit der Möglichkeit zur schriftlichen Abmeldung der Kinder durch die Sorgeberechtigten von der Teilnahme am Präsenzunterricht, bleiben bestehen. Vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann nur befreit werden, wer ein ärztliches Attest vorlegen kann.
Nach einer sechswöchigen Phase des Wechselunterrichts wird die 1. Woche des schrittweisen Regelbetriebs der Klassen 5 bis 10 von der Analyse der Ergebnisse der häuslichen Lernzeit und der Wiederheranführung an die Strukturen des Schulalltages gekennzeichnet sein. Eine Leistungsbewertung ist im pädagogischen Ermessen der Fachlehrer möglich, sollte aber nicht im Vordergrund stehen, über die häusliche Lernzeit vorbereitete Leistungen und Kontrollen, sollten dabei nicht die Regel, sondern die Ausnahme sein. Wir haben das Ziel, die Schüler nicht durch gehäufte Bewertungssituationen in den ersten beiden Unterrichtswochen zu überfordern. Auch kann die Lehrplanerfüllung nicht das höchste Primat darstellen. Selbst mit Präsenzunterricht bis zum Schuljahresende werden wir die Vorgaben des Lehrplanes und auch die, des durch Kultus geänderten Lehrplanes, nicht vollständig erfüllen können.

Von der Testpflicht ist befreit, wer von Corona genesen ist, vollständig geimpft ist oder wer einen gültigen negativen Corona-Test vorlegen kann (siehe letzter Elternbrief), qualifizierte Selbstauskünfte sind nicht mehr gültig.
Wir werden die Stundentafel (auch Sport, Klassenmusizieren und Musik) umsetzen. Leider kann der Schwimmunterricht und die Sportfeste nicht durchgeführt werden.
Mit der Rückkehr in den unterrichtlichen Regelbetrieb werden wir auch die GTA-Angebote wieder umsetzen und außerunterrichtliche GTA-Kräfte können ihre Angebote wieder durchführen.  Gleichzeitig hoffe ich auch, dass die Mittagessenversorgung wieder zum Regelbetrieb zurückkehrt. Dazu dürfen Sie die Vorbestellung des Essens nicht vergessen. Bitte erinnern Sie Ihre Kinder daran, dass beim Betreten des Schulgebäudes alle 3 Schülereingänge (alter Schulhof, Dach Sporthalle und Schülereingang Neubau) benutzt werden.
Ab dem 14. Juni 2021 soll eine weitere neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in Kraft treten, in der auch der Umgang mit Exkursionen, Unterrichtsgängen, außerschulischen Lernorten, Klassenfahrten und Schulfahrten im Inland für das Schuljahr 2020/21 und das nächste Schuljahr geregelt werden. Schulfahrten ins Ausland bleiben bis 31. Juli 2020 weiterhin untersagt.
Ich hoffe, dass die Inzidenzen in unserer Region nicht wieder steigen und wir das Schuljahr geordnet fortsetzen und beenden können.

Mit freundlichem Gruß
Nowack

Schulleiterbrief

erstellt am: Freitag, 21 Mai, 2021

Die Zeit ist schlecht?
Wohlan.
Du bist da, sie besser zu machen.

Thomas Carlyle (Essayist und Historiker)

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

in der Woche nach Pfingsten wird der Wechselunterricht mit der 1. Gruppe in einer B-Woche am Dienstag, dem 25.05.21 fortgesetzt. Die 2. Gruppe erhält nochmals Aufgaben für zuhause. Die Schüler des Präsenzunterrichts werden am Dienstag und am Donnerstag in der Schule in gewohnter Weise getestet. Vom Test befreit sind Schüler, die von Corona genesen sind.
Die qualifizierte Selbstauskunft kann nach neusten Regeln nicht mehr anerkannt werden. Kinder können nur vom Testen befreit werden, wenn ein Schreiben des Gesundheitsamtes (Genesenennachweis), der Test einer Apotheke, eines Arztes oder eines Testzentrums (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden kann. Sollte dies der Fall sein, bitte ich Sie, das Sekretariat der Schule am Dienstag telefonisch darüber zu informieren, damit wir dies bei den Testungen der nächsten Woche beachten können.
In Abhängigkeit der Entwicklung der Inzidenzwerte wird die Sächsische Staatsregierung eine neue Corona-Schutzverordnung beschließen. Die letzte Verordnung gilt noch bis Ende Mai, so dass bis dahin mit keiner Änderung der Unterrichtsformen zu rechnen ist. 
Für die Woche nach Pfingsten gibt es zum Stand heute erst 9 (!) Anmeldungen zum Schulessen. Bei dieser geringen Anzahl der Essenteilnehmer ist eine Essenversorgung in der Schulspeisung, nach Absprache mit Sodexo, noch nicht möglich. Wenn Sie in den nächsten Tagen noch Essen bestellen (wenigstens 25 Essenteilnehmer) wird es eine Schulspeisung geben.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Pfingstfest.

Mit freundlichem Gruß

 

Nowack

Schulleiterbrief

erstellt am: Montag, 10 Mai, 2021

Fang nie an aufzuhören,
hör nie auf anzufangen.

Marcus Tullius Cicero
 

 

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler, sehr geehrte Kollegen,
am Montag dem, 10.05.21 lag die Inzidenz den 5. Werktag hintereinander unter 165. Damit beginnt in Nordsachsen am Mittwoch dem 12.05.21 wieder der Wechselunterricht.
Am Johann-Walter-Gymnasium wird die 1. Schülergruppe weiter zuhause unterrichtet und die 2. Schülergruppe beginnt den Präsenzunterricht am Mittwoch (12.05.21) in einer B-Woche. Am Mittwoch dem 12.05.21 schreiben alle Schüler der 10. Klassen die angekündigte BLF-Mathematik in Präsenz (1. Block) in der Schule. Für die 1. Schülergruppe ist der Unterricht nach der BLF beendet, die 2. Gruppe setzt den Unterricht nach der BLF nach Stunden- und Vertretungsplan fort. In der Woche vom 17.05.21 bis zum 21.05.21 (A-Woche) kommt weiterhin die 2. Schülergruppe zum Präsenzunterricht. Die 1. Gruppe würde ab 25.05.21 den Präsenzunterricht mit einer B-Woche fortsetzen, wenn die Inzidenz nicht drei Tage über 165 liegt.
Die 11. Klassen führen ihren Präsenzunterricht weiter unabhängig von der Inzidenzzahl planmäßig durch und für die Schüler der 12. Klassen beginnen ab Montag, dem 17.05.21 die mündlichen Abiturprüfungen.
Alle Schüler im Präsenzunterricht werden am 1. und 3. Unterrichtstag der Präsenzwoche mit einem Selbsttest in der Schule getestet. Alle Regeln zur Schulbesuchspflicht, zur Verweigerung von Selbsttest, zur Anerkennung von qualifizierten Selbstauskünften, zur Maskenpflicht und den Hygieneregeln bestehen weiterhin.

Mit freundlichem Gruß

Peter Nowack

 

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